Eine Frage der Transparenz und Fairness

Als Familienunternehmen legen wir besonderen Wert auf Transparenz und Fairness – nach innen wie nach außen. Wir tragen die Verantwortung dafür, dass das Handeln unserer Mitarbeiter im Unternehmensalltag rechtmäßig ist.

Unser Ziel ist es, eine Compliance-Kultur zu schaffen, in der sich jeder einzelne Mitarbeiter seiner persönlichen Verantwortung in seinem alltäglichen Handeln bewusst ist und durch sein Verhalten nachhaltig zum Erfolg des Unternehmens beiträgt. Falls Sie Fragen zu unserem Compliance-Management-System haben oder Hinweise zu Verstößen gegen unseren Code of Conduct, wenden Sie sich bitte an uns.

Compliance


  • Korruptionsverbot
  • Bekämpfung von Geldwäsche
  • Datenschutz und Informationssicherheit
  • Steuer- und Abgabenvorschriften
  • Menschenrechte
  • Umweltschutz
  • Fairer Wettbewerb
  • Bekämpfung von Zwangsarbeit
  • Betriebseigentum
  • Umweltschutz

Verhaltenskodex 

Zu unserem Erfolg tragen unsere Geschäftspartner und Mitarbeiter wesentlich bei. Aus diesem Grund ist es von enormer Bedeutung, ein gemeinsames Verständnis für ethisches und nachhaltiges Handeln als Basis zu sehen. Für uns ist dieser Verhaltenskodex ein wesentlicher Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen Heidenbluth, unseren Mitarbeitern und unseren Geschäftspartnern. Ein Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex stellt eine Beeinträchtigung der Geschäftsbziehungen zwischen Heidenbluth und dem jeweiligen Geschäftspartner bzw. Mitarbeiter dar

Mitarbeiter & Menschenrechte

Arbeitnehmerrechte werden auf Basis der jeweils geltenden Gesetzgebungen eingehalten. Unsere Geschäftspartner wahren die international anerkannten Menschenrechte und fördern aktiv ihre Einhaltung. Es werden nur Mitarbeiter beschäftigt, die das zur Verrichtung von Arbeit erforderliche Mindestalter nach der jeweils geltenden nationalen Gesetzgebung erreicht haben. Sie respektieren und beachten ferner die Rechte der Kinder. Jegliche Art der Zwangsarbeit wird abgelehnt. Der Grundatz der frei gewählten Beschäftigung ist zu respektieren. Unsere Geschäftspartner respektieren das Recht, Interessengruppen zu bilden. Sie räumen Ihren Arbeitnehmern auf Basis der nationalen Gesetzgebung das Recht ein, ihre Interessen wahrzunehmen. Chancengleichheit für alle! Es werden keine Diskriminierung der Mitarbeiter aufgrund von Hautfarbe, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Alter, Nationalität, sozialer Herkunft, Behinderung und sexueller Orientierung sowie Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung toleriert. 

Legalität 

Strikte Legalität für alle Maßnahmen, Handlungen, Verträge und sonstigen Verträgen sehen wir als absoluten Grundsatz. Darunter fallen auch die Zahlungen geschuldeter Steuern und Zölle, die Einhaltung des Wettbewerbs- und Kartellrechts, das strikte Verbot von Korruption und Geldwäsche, die Einhaltung des Standes der Technik, die Einholung erforderlicher behördlicher Genehmigungen, die Befolgung des Exportkontrollrechts sowie die Beachtung von gesetzlichen Rechten Dritter. 

Umweltschutz

Gefährdungen für Menschen und Umwelt sind zu vermeiden, halten Einwirkungen auf die Umwelt gering und gehen mit Ressourcen sparsam um. Prozesse, Betriebsstätten und  Betriebsmittel unserer Geschäftspartner entsprechen den anwendbaren gesetzlichen Vorgaben und Standards zum Brand- sowie Umweltschutz. 

Geschäftsbeziehungen 

Wir bekennen uns zu fairem Wettbewerb als Voraussetzung der sozialen Marktwirtschaft und halten uns an die Gesetze zum Schutz des Wettbewerbs. Unsere Mitarbeiter verpflichten sich, die Regeln des fairen Wettbewerbs einzuhalten. Unzulässige oder illegale Methoden lehnen wir ausdrücklich ab. Die Qualität unserer Produkte und unser Service sind der Schlüssel zu unserem Erfolg. Wir tolerieren keine Korruption. Jede Beziehung zu Geschäftspartnern muss so gestaltet sein, dass bereits der Anschein von Korruption vermieden wird. Wir unterlassen daher jede Form des Anbietens oder Gewährens von Vorteilen, die als Versuch einer Beeinflussung verstanden werden könnte. 

Unsere Geschäftspartner stellen sicher, dass vertrauliche Informationen von Heidenbluth geheim gehalten werden und geistiges Eigentum geschützt wird. Dies gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehungen. Ferner halten unsere Geschäftspartner alle anwendbaren Datenschutzgesetze ein und verwenden Software Dritter (einschließlich Open-Source-Software und Firmware) nur im Rahmen des gewährten Rechteumfangs und unter Einhaltung der entsprechenden Lizenzbedingungen.

Für unsere Mitarbeiter gilt der Grundsatz, dass mit dem Unternehmenseigentum sorgfältig umzugehen ist. Betriebsmittel und Einrichtungen behandeln wir sparsam, sorgfältig und ihrem entsprechenden Zweck. Unternehmenseigentum darf nicht in unzulässiger Weise privat genutzt werden. 

Zum Schutz der Privatsphäre existieren für den Umgang mit personenbezogenen Daten besondere gesetzliche Regelungen. Daher erheben, speichern oder verarbeiten wir personenbezogene Daten nur, wenn dies für festgelegte, eindeutige und rechtlich erlaubte Zwecke erforderlich ist. 

Fragen und Antworten "Compliance"


Was bedeutet Compliance?

Compliance bedeutet die Einhaltung der gesetzlichen und unternehmensinternen Regeln, d.h. alle geschäftlichen Aktivitäten der Heidenbluth GmbH und ihrer Mitarbeiter müssen im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, dem Code of Business Conduct sowie den weiterführenden einschlägigen Richtlinien und Zentralanweisungen stehen („Compliance-Gebot“). Das Thema Compliance geht alle Mitarbeiter an, da jeder von Verstößen direkt oder indirekt betroffen ist: Zum einen steht bei Gesetzesverstößen – je nach Art und Schwere des Verstoßes – eine persönliche Strafbarkeit im Raum. Zum anderen fügen Verstöße gegen das Compliance-Gebot dem Unternehmen auch materiellen Schaden zu und beschädigen das Ansehen der Heidenbluth GmbH. Dadurch werden die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und der Erfolg des Unternehmens geschmälert. Compliance betrifft auch die Zusammenarbeit von Heidenbluth mit Dritten: Heidenbluth will nicht in Verstöße Dritter gegen das Compliance-Gebot verwickelt werden.

Was ist zu tun, wenn es zu Compliance-Verstößen kommt?

Alle Mitarbeiter sind aufgerufen, mögliche Verstöße gegen das Compliance-Gebot zu melden und so dazu beizutragen, dass die Folgen solcher Verstöße begrenzt werden und ein vergleichbares Fehlverhalten in der Zukunft vermieden wird. Das gleiche gilt für Geschäftspartner und jeden anderen. 

Wer kann Verstöße gegen das Compliance-Gebot melden?

  • Jeder Mitarbeiter, auch Praktikanten, Studenten
  • Externe Mitarbeiter, Mitarbeiter externer Dienstleister
  • Jeder Geschäftspartner, z. B. Lieferanten, Kunden oder Kooperationspartner
  • Jeder Dritte

Welche Verstöße sollen gemeldet werden?

Wichtig ist, dass Vorgänge gemeldet werden, die auf eine strafbare Handlung – beispielsweise Diebstahl, Betrug oder Bestechung – oder auf einen systematischen Verstoß gegen Gesetze oder unternehmensinterne Regeln hindeuten, beispielsweise die bewusste und nachhaltige Nichteinhaltung von Qualitäts-/Sicherheitsstandards oder des Code of Business Conduct.

Ein Verdacht, aber keine Beweise – reicht das für eine Meldung?

Ja. Die Durchführung von Untersuchungen, die Erhebung von gerichtsfesten Beweisen und das Einleiten der ggf. erforderlichen Maßnahmen ist dann Aufgabe der Compliance Officer. Diese erhalten Unterstützung von den Spezialisten in den Fachabteilungen, die die notwendige Ausbildung und die entsprechenden Befugnisse haben.

Drohen dem Hinweisgeber Nachteile?

Hinweisgeber, die mögliche Compliance-Fälle nach bestem Wissen und in gutem Glauben melden, haben keine für sie nachteiligen Maßnahmen des Unternehmens infolge der Meldung zu befürchten. 

Kontakt

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