Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und Dienstleistungen zwischen uns und natürlichen oder juristischen Personen, soweit es sich bei diesen nicht um Verbraucher im Sinne von § 13 BGB handelt.
2. Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge, es sei denn, ihre Geltung wird im Einzelfall ausdrücklich ausgeschlossen.
Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt. Sie werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
3. Ergänzende Vereinbarungen, Liefertermine
Ergänzende Vereinbarungen zum Vertrag, insbesondere außerhalb des schriftlichen Vertrags vereinbarte Liefertermine, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt nicht für Vereinbarungen, die nach Vertragsschluss getroffen werden.
4. Lieferung, Höhere Gewalt
Unsere Angebote sind bis zum Vertragsschluss freibleibend. Teillieferungen sind in angemessenem Umfang zulässig. Bei Lieferungen von Schweißzusatzwerkstoffen sind Über- oder Unterlieferungen von bis zu 5 % der Gesamtbestellmenge zulässig. Wir sind berechtigt, bestellte Liefermengen auf die nächstgrößere bzw. nächstmögliche Liefermenge aufzurunden. Im Falle höherer Gewalt und anderer unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände – wie z. B. Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, fehlende Transportmittel, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten und ähnliche Ereignisse – auch wenn diese bei unseren Lieferanten eintreten, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend, sofern wir dadurch an der fristgerechten Erfüllung unserer Verpflichtungen gehindert sind. Dies gilt nicht, wenn wir die erforderlichen Vorkehrungen nicht getroffen, das Ereignis nicht verhindert oder abgewendet haben. Ist
die Erfüllung aufgrund der vorgenannten Umstände für uns unmöglich oder unzumutbar, sind wir von unserer Leistungspflicht befreit.
Dauert die Lieferverzögerung länger als zwei Monate, ist der Vertragspartner zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Verlängert sich die Lieferzeit, werden wir von unserer Leistungspflicht befreit oder tritt der Vertragspartner vom Vertrag zurück, kann der Vertragspartner daraus keine Schadensersatzansprüche ableiten, sofern die vorgenannten Gründe vorliegen.
Wir können uns nur dann auf die vorgenannten Umstände berufen, wenn wir den Vertragspartner unverzüglich darüber informieren.
5. Versand und Gefahrübergang
Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist unser Firmensitz Erfüllungsort für unsere Verpflichtungen. Unsere Lieferungen erfolgen, soweit wir den Versand veranlassen, gemäß § 447 BGB.
Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Vertragspartners abgeschlossen.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Transport- und Verpackungskosten gesondert in Rechnung gestellt.
Wir nehmen Verpackungen gemäß der Verpackungsverordnung zurück. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Verpackungen auf eigene Kosten sauber, frei von Fremdkörpern und gegebenenfalls sortenrein zurückzusenden. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, sind wir berechtigt, dem Vertragspartner die durch Reinigung und Sortierung entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
6. Preiserhöhung
Falls der Vertrag zu unseren üblichen Preisen geschlossen wurde und sich die unserer Kalkulation zugrunde liegenden Material- und Verarbeitungskosten zwischen Vertragsschluss und Abnahme ohne unser Verschulden erhöhen, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend zu erhöhen.
7. Muster, Kostenvoranschläge:
Muster werden separat in Rechnung gestellt.
Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
8. Urheberrechte, Vertraulichkeit
Wir behalten uns alle Eigentums- und Urheberrechte an Illustrationen, Zeichnungen, Mustern und sonstigen Dokumenten vor, die wir unserem Vertragspartner im Zusammenhang mit der Auftragsausführung zur Verfügung stellen. Diese dürfen ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden und sind uns auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten Informationen, die uns der Vertragspartner im Zusammenhang mit dem Auftrag und dessen Ausführung übermittelt, nicht als vertraulich.
9. Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig.
Wir behalten uns das Recht vor, Wechsel abzulehnen. Die Annahme von Wechseln erfolgt in jedem Fall ausschließlich zu Zahlungszwecken. Diskont- und Wechselgebühren trägt unser Vertragspartner und sind sofort fällig.
Verzugszinsen werden mit 8 % über dem Basiszinssatz berechnet. Wir behalten uns das Recht vor, bei Zahlungsverzug einen höheren Schadenersatz geltend zu machen.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen, die von uns nicht ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden, ist ausgeschlossen.
Bei schuldhaftem Zahlungsverzug unseres Vertragspartners sind wir berechtigt, unsere eigenen Liefer- und Leistungspflichten aus dem Vertragsverhältnis zurückzuhalten. Wir sind berechtigt, vom Vertragspartner innerhalb einer angemessenen Frist Sicherheit für die vertraglichen Zahlungsansprüche zu verlangen. Nach Ablauf dieser Frist ohne Zahlungseingang können wir vom Vertrag zurücktreten oder die gesamte Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners fällig stellen. Im letzteren Fall sind wir verpflichtet, den ausstehenden Betrag mit dem vertraglich vereinbarten Zinssatz zu diskontieren, zu dem wir uns selbst refinanzieren.
Dienstleistungen und Barverkäufe sind grundsätzlich nicht diskontierbar.
10. Gewährleistung für Mängel
Wir gewährleisten, dass unsere Lieferungen und Leistungen für die Dauer eines Jahres ab Lieferung frei von Mängeln sind.
Treten innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel an den von uns gelieferten Waren oder Leistungen auf, sind wir berechtigt, diese nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben. Erst nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen ist der Vertragspartner berechtigt, nach seiner Wahl entweder eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Der Austausch von Teilen im Rahmen der Nachbesserung verlängert die Gewährleistungsfrist nicht.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies im ordnungsgemäßen Geschäftsablauf möglich ist, zu untersuchen und uns etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies, gilt die Ware als abgenommen, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar und hätte auch nicht erkennbar sein können.
Tritt ein solcher Mangel später auf, ist die Anzeige unverzüglich nach seiner Entdeckung zu erstatten; andernfalls gilt die Ware auch hinsichtlich dieses Mangels als abgenommen. Zur Wahrung der Rechte des Vertragspartners genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
Mängel an einem Teil der Lieferung berechtigen den Vertragspartner nicht zur Ablehnung der gesamten Lieferung, es sei denn, der mangelfreie Teil wäre für den Vertragspartner uninteressant.
Die Ansprüche unseres Vertragspartners nach § 478 BGB bleiben unberührt.
11. Schadensersatz, Rücktritt wegen Vertragsverletzung, Gewährleistung.
Schadensersatzansprüche des Vertragspartners wegen Vertragsverletzungen unsererseits, die über die Gewährleistungsansprüche hinausgehen, sind ausgeschlossen.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sofern wir die Vertragsverletzung zu vertreten haben, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung unsererseits beruhen. Eine Vertragsverletzung durch unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist einer Vertragsverletzung
durch uns gleichgestellt. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch dann nicht, wenn Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht geltend gemacht werden, für die wir verantwortlich sind. In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Bei einer uns zuzuschreibenden Vertragsverletzung ist der Vertragspartner nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, die Verletzung betrifft einen Mangel.
Haben wir eine Garantie übernommen, haften wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
12. Eigentumsvorbehalt.
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen gegen den Vertragspartner aus der gesamten Geschäftsbeziehung, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum (Vorbehaltsware).
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegen den Vertragspartner auf ein Girokonto buchen (Girokonto – Eigentumsvorbehalt).
Bei schuldhafter Vertragsverletzung des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen zufälligen Untergang, insbesondere Diebstahl, Feuer, Bruch und Wasserschaden, zu versichern und uns auf Verlangen einen Versicherungsnachweis vorzulegen. Er trägt die Kosten für alle notwendigen Reparatur-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an der Vorbehaltsware.
Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Im Falle des Weiterverkaufs tritt der Kunde uns hiermit sämtliche Ansprüche und sonstigen Rechte (einschließlich Umsatzsteuer) gegen seine Abnehmer oder Dritte aus diesem Weiterverkauf, einschließlich aller Nebenrechte, ab, unabhängig davon, ob die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren vor oder nach der Verarbeitung weiterverkauft wurden. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde ist berechtigt, die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen auch nach der Abtretung einzuziehen, sofern er seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen, ordnungsgemäß nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Alle erhaltenen Gelder sind treuhänderisch zu verwahren und an uns abzuführen, soweit unsere Forderung noch besteht.
Verarbeitet, umwandelt oder verbindet der Kunde unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren mit anderen Waren, geschieht dies stets in unserem Auftrag, und wir sind zum Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis zum Wert der verarbeiteten unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu den anderen Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Umwandlung berechtigt. Der Vertragspartner tritt uns hiermit alle Miteigentumsanteile ab, die sich aus der Verbindung, Vermischung oder dem Vermengen der gelieferten Waren mit anderen Sachen ergeben, und wir nehmen diese Abtretung an. Der Vertragspartner lagert die Ware für uns mit der gebotenen kaufmännischen Sorgfalt.
Der Vertragspartner tritt uns hiermit zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung sämtliche Ansprüche aus dem Weiterverkauf oder aus sonstigen Rechtsgründen an der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware bis zur Höhe seines Miteigentumsanteils ab; wir nehmen diese Abtretung an.
Auf unser Verlangen hat der Vertragspartner seine Drittschuldner über die Abtretung zu unterrichten, sie anzuweisen, Zahlungen ausschließlich an uns zu leisten, und uns alle zur Geltendmachung des Anspruchs erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen. Wir sind berechtigt, die Abtretung nach unserem Ermessen ebenfalls offenzulegen.
Die Geltendmachung von Rechten aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt im Falle des Zahlungsverzugs unseres Vertragspartners, einschließlich der Aufforderung zur Herausgabe der Ware, stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, es sei denn, wir haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch uns stellt stets einen Rücktritt vom Vertrag dar. Im
Falle einer Pfändung oder eines sonstigen Zugriffs Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware oder die abgetretenen Ansprüche hat uns der Vertragspartner unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und uns alle für ein Eingreifen erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Kann der Dritte uns die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO nicht erstatten, haftet der Vertragspartner für den daraus entstehenden Schaden.
13. Freigabeklausel
Übersteigt der realisierte Wert der uns gemäß Ziffer 12 zustehenden Wertpapiere unsere Gesamtforderung aus der Geschäftsbeziehung um mehr als 120 %, so ist der Vertragspartner berechtigt, nach seiner Wahl die Rückübertragung bestehender Wertpapiere bis zur Höhe des Überschusses zu verlangen.
14. Datenschutz
Gemäß unseren Verpflichtungen nach dem Datenschutzgesetz informieren wir Sie hiermit darüber, dass wir die für die Durchführung des Geschäftsprozesses erforderlichen Daten unserer Vertragspartner elektronisch speichern.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz unserer Hauptniederlassung in Fuldabrück-Bergshausen.
16. Anwendbares Recht
Die sich aus diesem Vertrag ergebenden gegenseitigen Verpflichtungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.